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    Ingenieur- und Sachverständigenbüro
     Dipl.-Ing. D. Schuldei
Schadensgutachten - Bewertungen
EU-weit und Osteuropa


Schaden - was nun?
Ist ein Schaden eingetreten, stößt man schnell an seine eigenen Grenzen und das nicht nur beim eigenen Auto. Schnelligkeit ist gefragt, um wirtschaftlichen Ausfälle und die damit verbundenen Kosten zu begrenzen. Es gilt im Falle eines Falles den Schaden festzustellen, die Beweise zu sichern. Es sind die Folge,- und Ausfallschäden zu minimieren. Hierbei sind erfahrene, kompetente, unabhängige Fachleute gefragt - die Schadensbewerter und Gutachter. Bewertet und begutachtet werden Autos, Fahrräder, Gebäude , Grundstücke, Baumaschinen, Schiffe, Krane, Computer... - eben alle Maschinen und Anlagen.
Von Bedeutung kann auch die Ursache, der Schadenshergang und -verlauf sein. Eine Rekonstruktion und technische Analyse hilft unabhängig und sicher vor Fehlern.
Akzeptanz?
Beim Ingenieur- und Schverständigenbüro D. Schuldei macht niemand ein Gutachten, der nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt. Zur sachkundigen Bewertung werden im Bedarfsfall auch externe Fachspezialisten konsultiert. Die Palette reicht von Schwingungen, von Messungen der Feuchtigkeit und von Schall sowie Überprüfen der Maßhaltigkeit, hygienischen Untersuchungen bis zu Sondergutachten und technischer Beratung. Es werden immer kompetente Partner herangezogen. Das Ergebnis ist immer ein Gutachten, das Form und Inhalt hat und akzeptiert wird.


    Ingenieur- und Sachverständigenbüro
     Dipl.-Ing. D. Schuldei

Tipps bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden. 
Nur die vollständige Beweissicherung und ein objektives Gutachten über Umfang und Höhe des Schadens gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. 
Die Höhe eines eventuellen Anspruches auf Minderung des Wertes kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.
Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Hergang des Schadens oder Ärger über die Ausführung der Reparatur gibt.  
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Kosten der Reparatur vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).  
Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ansprüche auf Ersatz bezüglich Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen belegt werden können. 
Einwändedes Schädigers, z.B. über nur geringe Höhe des Schaden oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. 
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden. 
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverstänigen zur Sicherung Ihrer Ansprüche. Auch als Geschädigter sollten Sie Ihre Versicherung informieren und mit der Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen. Schalten Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt ein. 

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Zuletzt aktualisiert am 10.10.2024 / Konfiguration 800 X 600 Pixel, Schrift: Mittel
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